Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Durch Prävention können arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle abgewendet werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forschen zu den Zusammenhängen von Arbeit und Gesundheit sowie den Bedingungen der Prävention am Arbeitsplatz. Mit den abgeleiteten Maßnahmen soll die Gesundheit der Beschäftigten erhalten und gefördert werden.

Zum Arbeitsschutz gehört neben der Gestaltung des Arbeitsplatzes auch die Berücksichtigung der individuellen Aspekte der Beschäftigten, also der medizinische Arbeitsschutz bzw. die arbeitsmedizinische Prävention.

Bei bund.de finden Sie eine Übersicht und Informationen zu Rechten und Pflichten.

Auch das Bundesministerium der Justiz hat das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) erfasst.

Die Bewahrung der Sicherheit und der Gesundheit des Menschen bei der Arbeit ist das Kernziel des Arbeitsschutzes. Im Betrieb unterteilt sich der Arbeitsschutz in den baulichen, technischen, organisatorischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutz.

Die rechtliche Basis für ein sicheres und gesundes Arbeiten bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die das Gesetz konkretisierenden Verordnungen. Dabei ist unerheblich in welchem Tätigkeitsbereich oder wo die Personen arbeiten. Beispielsweise kann die Beschäftigung in einer Arbeitsstätte, im Freien oder auf einer Windenergieanlage auf See erfolgen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Er ist somit für das körperliche, geistige und soziale Wohlergehen der Beschäftigten in der Arbeitszeit verantwortlich. Um die Gesundheit zu bewahren sind die Betriebe gefahrenfrei oder nur mit vertretbaren Risiken einzurichten und zu betreiben. Dahin gehend beurteilt der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz und ermittelt die resultierenden Schutzmaßnahmen.

Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Beschäftigte selbst ist verpflichtet für seine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen.

Das Schutzziel zur Sicherheit und Gesundheiterhaltung der Beschäftigten ist im Arbeitsschutzgesetz fixiert und durch Verordnungen sowie den Technischen Regeln näher bestimmt.

Anbei einige wichtige Verordnungen, die das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren:

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung – LasthandhabV)
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung – LärmVibrationsArbSchV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV)
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)

 

Quellen: Bundesministerium der Justiz / Bund.de