Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft

bei der Organspende

  • In Deutschland gilt weiterhin die Entscheidungslösung
  • Eine Organ- oder Gewebeentnahme darf nur erfolgen, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat oder stellvertretend die nächsten Angehörigen nach dem Tod der Person ihre Zustimmung erteilen
  • Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sieht die Einrichtung eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende online vor.
  • Darüber hinaus soll die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über das Thema mittels fundierter Informationen von Ausweisstellen, Arztpraxen sowie auch im Rahmen von Erste-Hilfe-Kursen verbessert werden.

Wann wird eine Organ- oder Gewebespende ausgeschlossen?

Nur sehr wenige Grunderkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod generell aus. Dazu gehören z.B.

  • aktive bösartige Tumorerkrankungen
  • eine HIV-Infektion sowie
  • systemische Infektionen
  • Prionenerkrankungen (Creutzfeld-Jakob) oder
  • floride Tuberkulose

Was bisher nur über den Organspendeausweis möglich war, fünktioniert nun auch über das

Organspende-Register

Im Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) können Sie Ihre Spendebereitschaft online festhalten. So ist diese wichtige Information sicher hinterlegt und im Ernstfall schnell verfügbar. Das Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder widerrufen.

Hier geht’s zu einer Organspende-Infoseite, hier zu den FAQs

Und hier können Sie Ihre Entscheidung zum Organspender online eintragen.