Pharmazeutische Dienstleistungen

Jetzt neu in der Apotheke vor Ort!

Patienten schätzen die unkomplizierte Beratung in der Apotheke. Auch der Gesetzgeber sieht die Vorteile für die Gesundheitsversorgung. Er hat den Weg geebnet, dass nun fünf pharmazeutische Dienstleistungen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt werden.

In ihrer Apotheke erhalten Patienten kostenfrei Rat zu allen Fragen rund um Arzneimittel. Das war schon immer so und gehört zum Service. Umfangreichere Checks und Patienten-Schulungen konnten die Apothekenteams im Alltag aus Zeit- und Kapazitätsgründen jedoch nicht kostenfrei anbieten. Das ändert sich nun, denn seit 2022 ist es für Apotheker erstmals möglich, bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen mit den Krankenkassen der Patienten abzurechnen. Das heißt, der Patient kann in der Apotheke eine spezielle Leistung in Anspruch nehmen, die ihn nichts kostet, weil die Krankenkasse sie – ähnlich wie etwa eine Behandlung beim Arzt – vollständig übernimmt. Das hilft den Apotheken, den dafür nötigen Aufwand zu „stemmen“. Grundsätzlich haben Patienten einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsangebote, wenn sie

  • einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen,
  • Medikamente zum Inhalieren erhalten,
  • fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (fachsprachlich Polymedikation),
  • nach einer Organtransplantation neue Medikamente gegen die körpereigene Abstoßungsreaktion verordnet bekommen (sogenannte Immunsuppressiva),
  • gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)

Für jede dieser Betreuungsangebote wurde zwischen Krankenkassen und Apothekern genau festgelegt, wie und wann sie durchzuführen sind, welches Ziel sie haben und welcher Patientenkreis dafür infrage kommt. Auf folgende Details kommt es jeweils an, damit die Krankenkassen die pharmazeutischen Dienstleistungen bezahlen können:

1. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Diese Leistung gilt für Menschen, die ein Medikament gegen hohen Blutdruck verordnet bekommen haben oder auf einen anderen Blutdrucksenker umgestellt wurden. Frühestens zwei Wochen nach Therapiebeginn beziehungsweise Umstellung können Apothekenmitarbeiter den Blutdruck nach speziellem Verfahren messen. Das erfasst die neu eingestellten Blutdruckwerte. Sollten diese auffällig sein, kann die Apotheke den Patienten frühzeitig an den Arzt verweisen. Diese Blutdruckmessung können Patienten alle zwölf Monate wiederholen.

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2. Einweisung in korrekte Inhalationstechnik

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, denen ein Arzneimittel zur Inhalation verordnet wurde, können diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Bei der Einweisung zeigt der Apothekenmitarbeiter dem Patienten zuerst, wie das Gerät angewendet wird. Anschließend übt der Patient die korrekte Inhalationstechnik selbst. Dabei werden mögliche Anwendungsfehler identifiziert und gelöst. Auf diese Weise lernt der Patient, dieses eher komplizierte Arzneimittel so anzuwenden, dass es optimal wirken kann. Ein Anspruch darauf besteht bei jeder Neuverordnung oder jedem Gerätewechsel beziehungsweise alle zwölf Monate.

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3. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Menschen, die fünf oder mehr vom Arzt verordnete Arzneimittel dauerhaft einnehmen, können alle zwölf Monate eine Beratung und apothekerliche Prüfung zu ihrer gesamten Medikation erhalten – diese umfasst auch die ohne Rezept selbst gekauften Präparate. In einem Patientengespräch sichtet der Apotheker die verschiedenen Medikamente des Patienten und prüft, ob Probleme etwa bei der Anwendung oder Nebenwirkungen bestehen. Wenn möglich, werden diese gelöst. Manchmal reicht es dazu beispielsweise, den Einnahmezeitpunkt zu verändern. In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, dass der Apotheker den Arzt kontaktiert.

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4. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Diese Dienstleistung können Patienten nach einer Organtransplantation in Anspruch nehmen. Das gilt im ersten halben Jahr, wenn sie eine Arzneimitteltherapie beginnen, die ihr Immunsystem unterdrückt, damit der Körper das Spenderorgan nicht abstößt. Oder wenn sie das Präparat wechseln. Ähnlich wie bei der erweiterten Medikationsberatung prüft der Apotheker die gesamte Medikation. Er legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Fragen und Probleme der Arzneimittel zur Immunsuppression.

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5. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Patienten, die Medikamente zum Einnehmen gegen eine Krebserkrankung neu verordnet bekommen oder das Präparat wechseln, können auf diese spezielle Beratung zurückgreifen. Dies gilt im ersten halben Jahr nach Therapiebeginn. Auch diese Dienstleistung zielt darauf ab, Probleme bei der Medikation zu erkennen und die Arzneimitteltherapie der Patienten sicherer zu machen. Auf häufige Beschwerden bei der Krebstherapie und hilfreichen Tipps zu Gegenmaßnahmen liegt hier ein besonderer Fokus.

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